Pressemitteilung

Jacobi: Änderung des Grundgesetzes zu „Kinderrechten“ ist weder nötig noch sinnvoll

Berlin, 18. Mai 2021. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am Montag eine Anhörung durchgeführt zu dem Vorhaben, im Grundgesetz neue Vorschriften zu ‚Kinderrechten‘ einzuführen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi hat an der Anhörung teilgenommen und sieht sich in seiner Skepsis bestärkt:

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will in Artikel 6 Absatz 2 GG vier neue Sätze einfügen, um bestehende Grundrechte von Kindern ‚sichtbarer‘ zu machen. Bereits im Vorfeld haben sachkundige Stellungnahmen, etwa von der Bundesrechtsanwaltskammer, die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens stark in Zweifel gezogen. Die Anhörung hat aus meiner Sicht auch nichts anderes ergeben. Selbst wenn man, wie teilweise vorgebracht wurde, ein Umsetzungsdefizit der internationalen Kinderrechtskonvention ausmachen wollte, wäre dieses nicht durch höchst abstrakte Textbausteine im Grundgesetz zu beheben, sondern nur durch konkrete Gesetzgebungsarbeit auf der einfachgesetzlichen Ebene. Auf der anderen Seite wurden überzeugende Gründe gegen eine unnötige Textvermehrung in der Verfassung vorgetragen, etwa die drohende Verschiebung von gesellschaftlichen Entscheidungen aus dem politisch-demokratischen Raum in den Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit. Nach dem Ergebnis der Anhörung halten wir an unserer Ablehnung dieser Grundgesetzänderung fest.“

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