Pressemitteilung

Maier/Peterka: Justizministerin Lamprecht enttäuscht bei Befragung

Berlin, 12. Dezember 2019. Am Mittwoch fand im Deutschen Bundestag eine Befragung der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht statt. Auch die Fraktion der Alternative für Deutschland nahm die Gelegenheit der Kontrolle der Regierung, die dieses Fragerecht beinhaltet, wahr; das Ergebnis war allerdings enttäuschend.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Lothar Maier meint hierzu:

„Verbraucher sehen sich heutzutage bei Dauerschuldverhältnissen wie zum Beispiel bei Verträgen über Telefondienstleistungen damit konfrontiert, dass manche Anbieter keine Papierrechnung mehr erstellen, sondern die Rechnung nur noch online abrufbar ist. Für einen Großteil der Bevölkerung mag dies unproblematisch sein; es gibt aber auch einen nicht unerheblichen Bevölkerungsteil, der entweder keinen Online-Anschluss wünscht, oder der Rechtsgeschäfte eben nicht online abwickeln möchte.

Bei der Antwort auf meine Frage, wie dieser Bevölkerungsteil in verbraucherschutzrechtlicher Hinsicht abzusichern sei, blieb die Bundesministerin vage. Zwar gab sie an, dass ein weiterer Gesetzentwurf zum Verbraucherschutz in der Ressortabstimmung sei; die von mir aufgezeigte Problematik schien sie aber doch überrascht zu haben. Sie verlor sich dann in Allgemeinplätzen wie dem von einer verbraucherfreundlichen Zukunft, und erklärte, meine Anregung mitgenommen zu haben. Ob dabei etwas Wirksames für die Verbraucher herauskommt, bleibt abzuwarten.“

Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Peterka zeigt sich enttäuscht:

„Seitens der Bundesregierung ist geplant, im Rahmen des ‚Kampfes gegen Hass und Hetze‘ eine Strafvorschrift aus der Hochzeit des RAF-Terrorismus der 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts gewissermaßen zu reaktivieren, und zwar den Tatbestand der Befürwortung von Straftaten. In den 5 Jahren der Existenz dieser Vorschrift ist nur eine Verurteilung bekannt geworden; zudem gab es schon damals verfassungsrechtliche Bedenken. Hierauf angesprochen meinte die Bundesministerin, die selber keine Verfassungsjuristin ist, lapidar, dass sie keine verfassungsrechtlichen Probleme sehe; eine Einschränkung der Meinungsfreiheit müsse bei so schweren Delikten wie Mord, Totschlag, Volksverhetzung hingenommen werden. Auf die Nachfrage zweier Kollegen meiner Fraktion, ob von diesem Straftatbestand dann auch solch unsägliche Videos wie jenes des Musikers ‚Tarek K.I.Z.‘, in welchem konservative Politiker bestialisch ermordet werden, erfasst sein sollen, wich die Frau Bundesministerin aus.

Meiner Ansicht nach reichen einerseits die jetzt schon vorhandenen Straftatbestände wie ‚Öffentliche Aufforderung zu Straftaten‘, ‚Belohnung und Billigung von Straftaten‘ oder auch ‚Volksverhetzung‘ völlig aus. Andererseits: Was einst zur Bekämpfung des Linksterrorismus erschaffen wurde, wird heute unter dem Deckmantel des ‚Kampfes gegen Hass und Hetze‘ erneut hervorgekramt – nur dass dieses Mal nicht der Extremismus getroffen werden soll, sondern das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung. Dies, und nichts anderes, ist das eigentliche Ziel der Bundesregierung, und es zieht sich wie ein roter Faden durch solche Begriffe wie Political Correctness, NetzDG und dem viel beschworenen Kampf gegen Rechts!“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge