Pressemitteilung

Martin Sichert: Der Zugang zu medizinischen Hilfsmitteln muss entbürokratisiert werden

Berlin, 29. September 2023. Die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln muss zurzeit nach § 33 SGB V von der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich vorher genehmigt werden, soweit diese nicht darauf verzichtet (Genehmigungspflicht). Das gilt auch, wenn das Hilfsmittel von dem behandelnden Arzt verordnet wurde. Dies begrenzt zwar die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen, schafft jedoch individuelle Versorgungslücken für Patienten und verursacht einen hohen bürokratischen Aufwand.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert daher, die Genehmigungspflicht für medizinische Hilfsmittel abzuschaffen und stattdessen zu erstattende Festbeträge einzuführen. Dazu hat die AfD-Fraktion den Antrag „Zugang zu medizinischen Hilfsmitteln entbürokratisieren“ (Drucksache 20/8534) in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, erklärt dazu:

„Wir fordern, dass alle Hilfsmittel, die von einem Arzt verordnet wurden, von der Kasse erstattet werden. Dafür sollen dann aber auch für alle Hilfsmittel Festbeträge gelten – dies ist im Sinne der betroffenen Patienten und verursacht gleichzeitig weit weniger Bürokratie.“

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