Pressemitteilung
Peterka: Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung muss endlich auch bei Löschungen nach „guidelines“ seine Wirkung entfalten!
Berlin, 16. Mai 2019. Am Mittwoch fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die mit Spannung erwartete öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Themenkomplex „(Teil-) Aufhebung bzw. Fortentwicklung Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)“ statt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Peterka fasst seine gewonnenen Eindrücke wie folgt zusammen:
„Allein dass die Anhörung den üblichen zeitlichen Rahmen bei weitem sprengte, darf schon als Indiz für einen umfassenden Besprechungs- und Beratungsbedarf gewertet werden. Aber auch in der Sache zeigte sich, dass zu dem gesamten Themenkomplex – immerhin liegen hierzu vier Anträge der verschiedensten Fraktionen vor – die Meinungen kontroverser nicht sein konnten. Die Ansichten der Sachverständigen reichten von einem wohlwollenden ‚Bewährtheits-Siegel‘ der Regelungen des NetzDG bis zu dessen völligen Ablehnung – und einer recht interessanten Stellungnahme, wonach das Gesetz schon allein aufgrund der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes verfassungswidrig sei.
Fast schon peinlich war das Lavieren und Ausweichen der Sachverständigen auf Fragen nach der Zusammenarbeit zwischen Bundesamt für Justiz (BfJ) und dem Konzern Google, zu welchem auch YouTube gehört, oder auf ganz einfach gehaltene Fragen, wie denn das BfJ die in Erwartung massenhafter Beanstandungen eingerichteten Personalstellen bewirtschaftet. Fragen nach dem Sinn des NetzDG, wenn Löschungen nur deutsche User betreffen, internationale Beiträge aber angeblich weiterhin sichtbar bleiben, blieben ebenso nicht hinreichend beantwortet wie das genaue Verhältnis zwischen Löschungen, die aufgrund des NetzDG und solchen, die aufgrund von firmeninternen Standards, den sogenannten ‚guidelines‘, vorgenommen werden.
Es bleibt somit noch ein erheblicher Aufklärungs- und Reformbedarf. Sofern – was zu erwarten sein dürfte – trotz aller Schwächen des Gesetzes sich momentan keine Mehrheit für dessen Aufhebung finden lässt, fordere ich zumindest eine Bindung der Betreiber der diversen Plattformen an das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 GG, damit der ‚guideline-Willkür‘ ein Ende gesetzt wird!“
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