Pressemitteilung

Reusch: Das Gesetzgebungsverfahren verkommt zu einer Farce

Berlin, 13. November 2019. Zwei Jahre nach der letzten umfangreichen Änderung von Vorschriften das Strafverfahren betreffend befasste sich der Deutsche Bundestag erneut mit einem Gesetzesentwurf zu diesem Thema. Am Montag fand hierzu im Rechtsausschuss die Anhörung eines hochrangigen Expertengremiums, bestehend aus Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern, statt.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, meint hierzu:

„Der Gesetzentwurf wurde am 07.11.2019 zur 1. Lesung im Plenum des Bundestages behandelt. Nur 4 Tage später am 11.11.2019 – und das ist kein Faschingsscherz – fand die Anhörung der Sachverständigen zu dem vorgelegten Entwurf statt. Hierbei wurde auf eine Vielzahl von handwerklichen Fehlern, Wertungswidersprüchen und Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung, aber auch auf Versäumnisse im Sinne einer echten Reform des Strafprozesses hingewiesen. Für kommenden Freitag, den 15.11.2019, ist die Angelegenheit zur abschließenden Beratung wiederum im Plenum aufgesetzt.

Diese Vorgehensweise hat mit einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren nichts mehr zu tun. Es verwundert schon sehr, dass das Vorhaben abschließend beraten werden soll, noch bevor das Protokoll der Sachverständigenanhörung vorliegt. Üblicherweise werden die Experten ja gerade hinzugezogen, damit Sachverstand und Expertise in das Gesetzgebungsvorhaben einfließen können – hierauf meinen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen aber wohl verzichten zu dürfen.

Nicht nur in der Sache ist solches bedenklich – es hinterlässt auch ansonsten einen ganz schlechten Eindruck. Wie müssen sich die Sachverständigen fühlen, wenn deren Meinung zwar abgefragt, ganz offensichtlich aber nicht großartig berücksichtigt werden soll? Einer von ihnen, Richter am Oberlandesgericht und Professor an der Goethe-Universität zu Frankfurt zugleich, machte auch seinem Unmut über dieses Gesetzgebungstempo deutlich Luft.

Wenn Gesetzesvorlagen nur noch regelrecht ‚durchgepeitscht‘ werden, wird das eigentlich recht ausgewogene und auf einen dauerhaften Bestand gerichtete Gesetzgebungsverfahren zu einer Farce. Man darf ganz deutlich fragen, was Bundesregierung und Koalitionsfraktionen mit dieser übertriebenen und hinsichtlich der Hektik überhaupt nicht gerechtfertigten Vorgehensweise bezwecken wollen.“

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