Pressemitteilung

Spangenberg: Keine Ungleichbehandlung – Grundrechte stehen allen Menschen zu

Berlin, 6. Mai 2021. Zur auf Antrag der FDP-Fraktion abgehaltenen Aktuellen Stunde mit dem Titel „Freiheit für Geimpfte und Genesene umgehend wieder herstellen“ teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg, mit:

„Sind die Grundrechte nun Privilegien für bestimmte Menschen oder der Normalfall? Diese Frage wird inzwischen bis zur Undeutlichkeit verwischt. Grundrechte sind nun verhandelbar und werden nach haarsträubenden, unwissenschaftlichen Gesichtspunkten durch das Infektionsschutzgesetz entzogen oder sollen bald bestimmten Menschen wieder zuerkannt werden. Solches Vorgehen wird einem Rechtsstaat nicht gerecht.

In seiner Rede erklärt der SPD-Abgeordnete Johann Fechner, dass es ein Anreiz zur Impfung sei, wenn man durch eine Impfung einen Teil seiner Freiheiten zurückerlangen könnte. Das zeigt, welch haarsträubendes Verständnis von den Grundrechteartikeln des Grundgesetzes in der Koalition und der Bundesregierung vorherrscht. Wer einen Teil seiner selbstverständlichen Freiheitsrechte zurückerlangen will, muss sich impfen lassen mit Impfstoffen, die in einem Eilverfahren eine Notzulassung erhielten. Impfschäden oder allerdgische Reaktionen wurden inzwischen bekannt. Es ist also nachvollziehbar, dass viele Bürger sich nicht impfen lassen wollen, und diese freie Entscheidung muss ihnen zugestanden werden.

Eine Zwei- oder Mehrklassengesellschaft, was die Zuerkennung von Grundrechten betrifft, nach wissenschaftlich wie auch juristisch nicht tragbaren Definitionen und Ermittlungsmethoden mit aus der Luft gegriffenen Grenzwerten sind nicht hinnehmbar. Es wird inzwischen vielfach argumentiert, es sei nicht vertretbar, den Geimpften und Genesenen oder auch Negativ-Getesteten, ihre Grundrechte weiterhin vorzuenthalten, während aber alle anderen fortdauernd, nach den Definitionen der Paragrafen 28a und 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG), Grundrechte, je nach schwankender Inzidenz, aberkannt werden. Und dazu ist inzwischen deutlich geworden, dass die Impfungen nicht den umfassenden Schutz gegen SARS-CoV-2 gewähren.

Ebenso ist die hilfreiche Wirksamkeit von Lockdowns nicht einmal belegt, allenfalls vermutet. Neuere Forschungen sagen sogar, dass die Nachteile überwiegen und keine Auswirkung auf die Ausbreitung der Viren erkennbar sei; dennoch fährt die Regierung fort mit diesem Kurs. Wir haben es vorwiegend mit einer Krise des sachlichen Denkens und des Rechtsstaates zu tun.

Die AfD-Fraktion steht für zielgenaue Schutzmaßnahmen für besonders Gefährdete, gegen Angstschüren, für die Freiheit für alle Bürger. Die Frage zu Grundrechten für Geimpfte oder für bestimmte Gruppen, die sich ihre Grundrechte durch wohlgefälliges Verhalten verdienen müssen, stellt sich für uns nicht.
Alle Menschen müssen ihre Grundrechte sofort wieder in Anspruch nehmen können, ohne Wenn und Aber. Die Paragrafen 28a, b und c IfSG können keinen Bestand haben.“

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